Grundlehrgang "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" Staatlich anerkannter Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Für den Erwerb der Erlaubnis gemäß §27 Sprengstoffgesetz ist die Teilnahme an dem  Grundlehrgang "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" mit bestandener Prüfung Voraussetzung. In dem zweitägigen Lehrgang wird Ihnen umfangreiches Wissen in Theorie und Praxis vermittelt.




Für die Teilnahme und die Prüfung gelten folgende Voraussetzungen:


  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 SprengV über die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, nicht älter als 12 Monate
  • Mindestalter: vollendetes 21. Lebensjahr


Kursgebühren und Termine:

Lehrgangsunterlagen und Material sind in der Kursgebühr enthalten.

Die Kursgebühr für den Lehrgang beträgt Euro 115,-., inkl. 19% MwSt,  zzgl. behördlich festgelegter Prüfungsgebühr.


Nächster Lehrgang:                                   

-> September: derzeit noch kein Termin


Ich bitte alle Teilnehmer um eine rechtzeitige Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach Bestätigung der Lehrgangsbuchung), bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn!


Wir antworten innerhalb von 24h! Bitte sehen Sie auch in Ihrem SPAM Ordner nach, ob unsere Antwort versehentlich dort liegt. Sollten Sie nicht innerhalb von 24h eine Antwort von uns vorliegen haben, rufen Sie uns bitte an.
Tel. 035 204 - 792 847
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Weitere Informationen
Die Lehrgänge zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit anschließender Prüfung erstrecken sich über zwei Tage. Die Lehrgänge finden nur bei einer bestätigten Teilnehmeranzahl von mind. 8 statt.

Lehrgänge und Prüfungskommission wurden gemäß §7 SprengG mit Erlaubnis der Landesdirektion – Sachsen vom 18.12.2019 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des SprengG.