Grundlehrgang "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen"

Staatlich anerkannter Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Für den Erwerb der Erlaubnis gemäß §27 Sprengstoffgesetz ist die Teilnahme an dem  Grundlehrgang "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" mit bestandener Prüfung Voraussetzung. In dem zweitägigen Lehrgang wird Ihnen umfangreiches Wissen in Theorie und Praxis vermittelt.




Für die Teilnahme und die Prüfung gelten folgende Voraussetzungen:


  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 SprengV über die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, nicht älter als 12 Monate
  • Mindestalter: vollendetes 21. Lebensjahr


Kursgebühren und Termine:

Lehrgangsunterlagen und Material sind in der Kursgebühr enthalten.

Die Kursgebühr für den Lehrgang beträgt Euro 115,-. zzgl. behördlich festgelegter Prüfungsgebühr.


Nächster Lehrgang: 

                                       ----> 2023 <----

15.09./16.09.2023 ( in Dresden, aktuell noch Plätze frei )
 


Weitere Informationen
Die Lehrgänge zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit anschließender Prüfung erstrecken sich über zwei Tage.

Lehrgänge und Prüfungskommission wurden gemäß §7 SprengG mit Erlaubnis der Landesdirektion – Sachsen vom 18.12.2019 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des SprengG.